Benrather Hof

Es handelt sich hierbei um eine vierkantige, an der Nordwestecke aufgebrochene Binnenhofanlage, ein ehemaliges Hofgut der Abtei Sankt Matthias in Trier. Der Hof ist in einer Talmulde errichtet und an seiner Ost- und Südseite von Weihern umgeben. Er bestand wahrscheinlich schon vor 1306, wurde aber in den Auseinandersetzungen zwischen den Erzbischöfen Megingaud und Poppo zerstört. Das Wohngebäude präsentiert sich im wesentlichen noch in der Gestalt von 1709 und umfängt mittelalterliche Bauteile. An der als ursprüngliche Fassade anzusehenden Hofseite befindet sich ein feingliedriges Renaissanceportal, dessen Wappenkartusche ausgeschlagen ist; einige Rundbogenfenster lassen entgegen der Datierung 1737 auf eine Änderung im 19. Jahrhundert schließen. Die Keller geben über mittelalterliche Bauteile Aufschluss. Der einen Großteil des Wohngebäudes umfangende, tonnengewölbte Keller und der größtenteils nicht unterkellerte nordöstliche Hausteil -wobei einer unter dem heutigen Wirtschaftsteil liegt – gehören vermutlich mit Mauerwerksteilen zum ältesten Kern. Mittelalterlich ist ein eigens unterkellerter, fast quadratischer Teil, der anhand seines Mauerwerkes, des höheren Raumniveaus und der kreuzartigen Wölbung des Erdgeschosses als ehemals turmartig zu erkennen ist; hier befindet sich auch noch der Rest eines Kamins. Nördlich des Hofes ist ein zum Teil eingestürzter Keller und am westlichen Hang der Schieferbruch erkennbar, dem das Baumaterial direkt entnommen wurde. Der Benrather Hof ist als Fronhof bedeutungsvoll, seine noch ablesbare landwirtschaftliche Musterorganisation mit seinem Weihersystem hat alle geschichtlichen Schicksale überstanden. Insbesondere war der Fronhof als Grundherrschafts- und Hochgerichtssitz mit Gefängnis für den ringsum massierten Abteibesitz von zentraler Bedeutung.